Drei Arbini-Häuser nebeneinander am Dorfrand, davor blühende Gärten und Sitzplätze

Das Arbini · Nachbarschaft

Zwei bis fünf Häuser. Eine Nachbarschaft.

Ein Arbini steht nie allein auf der grünen Wiese. Mehrere Häuser teilen sich eine Parzelle — jedes für sich, mit eigenem Garten und eigenem Eingang.

Warum nicht einzeln?

Weil ein gutes Haus allein noch kein guter Ort ist.

Parzellen, die für ein Einfamilienhaus zu gross und für eine Überbauung zu klein sind, gibt es in jedem Dorf. Zwei bis fünf Kleinhäuser bringen sie in ein sinnvolles Mass: dicht genug, dass Land bezahlbar bleibt, locker genug, dass jedes Haus Garten, Aussicht und Ruhe hat.

Dass alle Häuser denselben Giebel tragen, ist dabei kein Zufall. Es macht aus mehreren Gebäuden ein Ganzes — so, wie ein Weiler mehr ist als die Summe seiner Höfe.

Drei Arbini-Häuser mit taupefarbener Fassade nebeneinander

Eigentum

Was Ihnen allein gehört — und was Sie teilen

Gehört Ihnen allein

  • Das Haus
  • Der Gartenanteil mit Sitzplatz
  • Carport oder Garage
  • Die Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach

Gehört allen gemeinsam

  • Zufahrt und Wege
  • Besucherparkplätze
  • Containerplatz
  • Gemeinsame Bepflanzung am Parzellenrand

Die genaue Ausgestaltung — eigene Parzelle oder Stockwerkeigentum mit Sonderrecht — hängt vom Standort ab. Sie erhalten vor der Reservation den Begründungsakt, die Nutzungsordnung und ein Budget für die gemeinsamen Kosten.

Privatsphäre

Nah genug für Nachbarn. Weit genug für Ruhe.

Ein Haus, kein Stockwerk

Niemand wohnt über oder unter Ihnen. Jedes Arbini reicht vom Fundament bis zum First und hat seinen eigenen Sitzplatz und Garten direkt vor dem Giebel.

Giebel mit Aussicht, nicht mit Einblick

Die Glasfassade zeigt in die Landschaft oder in den eigenen Garten — nie auf den Giebel des Nachbarhauses.

Eingänge, die sich nicht kreuzen

Jedes Haus hat seinen eigenen Zugang ab der gemeinsamen Zufahrt. Man begegnet sich, wenn man will.

Häufige Fragen zur Nachbarschaft

Was Käuferinnen und Käufer zuerst wissen wollen

Ja. Ihr Haus und der dazugehörige Gartenanteil gehören Ihnen allein und sind im Grundbuch auf Ihren Namen eingetragen. Wie das rechtlich ausgestaltet ist — eigene Parzelle oder Sonderrecht im Stockwerkeigentum — hängt vom Standort ab und wird vor der Reservation offengelegt.

Nur, was geteilt besser funktioniert: Zufahrt, Besucherparkplätze, Containerplatz und je nach Standort ein gemeinsamer Technikraum. Diese Flächen stehen im Miteigentum aller Häuser. Eine Nutzungs- und Verwaltungsordnung regelt, wer was darf und wer was bezahlt.

Alle Häuser gemeinsam, nach festem Schlüssel. Die Beträge sind klein, weil es wenig Gemeinsames gibt: Winterdienst, Beleuchtung der Zufahrt, Pflege der gemeinsamen Bepflanzung. Ein Budget liegt für jeden Standort vor der Reservation vor.

Jedes Haus ist frei verkäuflich und vererbbar, wie jedes andere Eigenheim. Ob die übrigen Eigentümer ein Vorkaufsrecht erhalten, wird pro Standort festgelegt und steht in den Unterlagen zur Reservation.

Näher als in einem klassischen Einfamilienhausquartier — je nach Parzelle stehen die Häuser Seite an Seite oder leicht versetzt. Dafür wohnt niemand über oder unter Ihnen, und die verglasten Giebel zeigen alle in dieselbe Richtung: in den eigenen Garten und in die Landschaft, nie ins Wohnzimmer des Nachbarn.

Lieber reden als lesen?

Ein erstes Gespräch dauert eine Stunde und kostet nichts. Wir klären Budget, Region und Zeitrahmen — und sagen offen, wenn ein Arbini nicht zu Ihnen passt.

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